Allgemeine Geschäftsbedingungen von The Mora Zanzibar

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über sämtliche Leistungen von The Mora Zanzibar gegenüber Gästen, Veranstaltern und sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt), insbesondere für Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn The Mora Zanzibar ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn The Mora Zanzibar die Anfrage des Kunden annimmt. Gibt The Mora Zanzibar ein verbindliches Angebot ab, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande. In beiden Fällen ist The Mora Zanzibar berechtigt, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind The Mora Zanzibar und der Kunde.
  3. Bei Buchungen zu Sondertarifen muss ein festgelegter Prozentsatz der Kosten zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt werden (wie im Buchungsprozess angegeben).
  4. Für Buchungen über die offizielle Website von The Mora Zanzibar oder andere digitale Buchungsplattformen können die Angaben einer gültigen Kreditkarte im Namen des Kunden erforderlich sein. Mit Angabe dieser Daten stimmt der Kunde zu, dass The Mora Zanzibar oder ein beauftragter Dienstleister den fälligen Betrag abbucht.
  5. Die Untervermietung oder kostenlose Überlassung an Dritte sowie die Nutzung der gemieteten Leistungen zu anderen Zwecken als zur Beherbergung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von The Mora Zanzibar gestattet.
  1. Die Zimmer dürfen ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden.
  2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, welche auf seine Veranlassung hin die Leistungen von The Mora Zanzibar nutzen, verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für sogenannte „Kontingentverträge“.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
  4. Am Anreisetag stehen die gebuchten Zimmer dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Soweit nicht anders vereinbart, hält The Mora Zanzibar die Zimmer bis 18:00 Uhr frei. Danach ist The Mora Zanzibar berechtigt, die Zimmer anderweitig zu vergeben. Daraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche.
  5. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Danach kann The Mora Zanzibar bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis berechnen, ab 16:00 Uhr 100 % des vollen Listenpreises für Übernachtung und Verpflegung.
  1. Der Kunde muss The Mora Zanzibar spätestens sieben Tage vor Beginn einer Veranstaltung die endgültige Teilnehmerzahl mitteilen. Eine Erhöhung bedarf der schriftlichen Zustimmung von The Mora Zanzibar. Ohne diese Zustimmung besteht kein Anspruch auf Durchführung mit erhöhter Teilnehmerzahl. Bei Zustimmung erfolgt die Abrechnung gemäß neuer Vereinbarung.
  2. Bei Änderung der Startzeit kann The Mora Zanzibar zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
  3. Reservierte Räume stehen nur für den schriftlich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. The Mora Zanzibar behält sich vor, zumutbare Änderungen der Raumzuteilung vorzunehmen.
  4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann The Mora Zanzibar pro eingesetztem Mitarbeiter einen vereinbarten Stundenlohn zuzüglich Steuern berechnen.
  5. Alle behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden auf eigene Kosten einzuholen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und zahlt fällige Gebühren an Dritte (z. B. GEMA, Veranstaltungssteuer).
  6. Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Teilnehmer und Dienstleister sowie für sein eigenes Verhalten. The Mora Zanzibar kann Sicherheiten verlangen.
  7. Der Abschluss von Versicherungen für mitgebrachte Gegenstände obliegt dem Kunden.
  8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet, Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. In diesen Fällen kann ein Kostenbeitrag (Korkgeld) erhoben werden.
  9. Jegliche Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit, bei der ein Bezug zu The Mora Zanzibar hergestellt wird (insbesondere unter Nutzung des Namens), bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
  1. Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Steuern. Öffentliche Abgaben wie Tourismusabgaben sind nicht enthalten und vom Kunden zusätzlich zu zahlen. Steuererhöhungen gehen zu Lasten des Kunden. The Mora Zanzibar kann eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % des Gesamtbetrags verlangen.
  2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von The Mora Zanzibar aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Abtretung von Ansprüchen – sie bedarf der schriftlichen Zustimmung von The Mora Zanzibar.
  1. Buchungen sind verbindlich.
  2. Bei Stornierungen oder Reduktionen (ausgenommen Sondertarife) gelten die zum Buchungszeitpunkt mitgeteilten Fristen und Stornogebühren.
  3. Buchungen zu Sondertarifen sind in der Regel nicht stornierbar oder reduzierbar. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
  4. Für Veranstaltungen und Konferenzen gelten die im Veranstaltungsvertrag schriftlich vereinbarten Bedingungen.
  5. Der Kunde kann nachweisen, dass The Mora Zanzibar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Kann The Mora Zanzibar die stornierten Leistungen anderweitig verkaufen, wird die Entschädigung des Kunden entsprechend reduziert.

In Ausnahmefällen kann The Mora Zanzibar aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn:

  • eine vereinbarte Vorauszahlung nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht geleistet wird,
  • die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt, Streiks oder andere unvorhersehbare Ereignisse unmöglich ist,
  • bei Buchung falsche Angaben gemacht wurden (z. B. zur Person oder zum Veranstaltungszweck),
  • der Verdacht besteht, dass durch die Nutzung der Leistungen der reibungslose Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet ist.

Neben eigenen Leistungen kann The Mora Zanzibar Fremdleistungen vermitteln (z. B. Ausflüge, Transport). Diese werden von Dritten auf eigenes Risiko erbracht. The Mora Zanzibar übernimmt hierfür keine Haftung.

  1. Eine Haftung von The Mora Zanzibar für eigene Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn:
    • Es handelt sich um Schäden infolge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht,
    • um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung,
    • um Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
    • um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2.  Der Haftungsausschluss gilt auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch bei Abreise, gemeldet werden.
  4. Es besteht kein Verwahrungsvertrag für Fahrzeuge auf dem Hotelgelände. Parkplätze sind unbewacht, eine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung wird ausgeschlossen.
  5. Zurückgelassene Gegenstände werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesendet. Sie werden eine angemessene Zeit aufbewahrt und können danach gemäß örtlicher Vorschriften entsorgt werden.
  6. Ansprüche des Kunden verjähren gemäß den örtlichen gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Körperverletzung oder grober Fahrlässigkeit.

Es gilt das Recht von Sansibar, Tansania. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz von The Mora Zanzibar.